Garantiebedingungen
Garantiebedingungen der Phönix Handels GmbH
Herstellergarantie & Langzeitgarantie 36 Monate
§ 1 Garantiegeber
Garantiegeber der nachfolgenden Garantien ist:
Phönix Handels GmbH
handelte unter der Bezeichnung „Gasland24“
sowie als Markeninhaber „Phönix Germany“
Ahrensfelder Chaussee 150A
12689 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (030) 98331775
E-Mail: info@gasland24.de
§ 2 Verhältnis zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten
(1) Die nachfolgenden Garantien sind freiwillige, zusätzliche Leistungen der Phönix Handels GmbH.
(2) Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 437 ff. BGB gegenüber uns als Verkäufer bleiben hiervon unberührt und werden durch die Garantien weder eingeschränkt noch ersetzt .
(3) Die Inanspruchnahme Ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte ist für Sie unentgeltlich .
§ 3 Anwendungsbereich der Garantien
(1) Diese Garantiebedingungen gelten für Produkte,
- Die in unserem Online-Shop ausdrücklich mit einer Garantieangabe oder mit „Gasland24 Langzeitgarantie 36 Monate“ gekennzeichneten sind und
- Bei denen du im Bestellvorgang die entsprechende Garantieoption kostenpflichtig ausgewählt hast.
Die gebuchte Garantieoption wird auf der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen.
(2) Wird im Bestellvorgang keine Garantieoption ausgewählt, bestehen ausschließlich
- Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte sowie
- etwaig separate bestehende Herstellergarantien;
Ansprüche aus der Gasland24 Langzeitgarantie nach diesen Bedingungen entstehen in diesem Fall nicht.
(3) Die Garantien gelten unabhängig davon, ob die Produkte unter der Marke „Phönix Germany“ oder „Nj The right choice“ angeboten werden. In allen Fällen ist Garantiegeber die Phönix Handels GmbH .
(4) Die Garantien gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB , die die Produkte zu privaten Zwecken erwerben.
(5) Räumlicher Geltungsbereich ist die Europäische Union , beschränkt auf diejenigen Mitgliedstaaten, in denen Gasland24 eine Lieferung anbietet und in die der jeweiligen Artikel geliefert wurde.
(6) Garantiefähig sind nur Neuwaren , die über den Online-Shop von Gasland24 erworben wurden.
§ 4 Begriff „Langzeitgarantie 36 Monate (Herstellergarantie + 1 Jahr extra)“
(1) Die Bezeichnung „Langzeitgarantie 36 Monate (Herstellergarantie + 1 Jahr extra)“ bedeutet, dass die Phönix Handels GmbH als Garantiegeber – zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten – eine Haltbarkeitsgarantie über einen Zeitraum von insgesamt bis zu 36 Monaten ab Rechnungsdatum für den entsprechend gekennzeichneten Artikel bietet, sofern Sie die Garantieoption nach § 3 wirksam abgeschlossen haben .
(2) Die Gasland24 Langzeitgarantie im engeren Sinne bezieht sich nach diesen Bedingungen insbesondere auf den Zeitraum vom Ablauf von 24 Monaten bis zum Ablauf von 36 Monaten ab Rechnungsdatum („drittes Jahr“). Für dieses dritte Jahr gelten die besonderen Regelungen in § 6.
(3) Soweit in der Produktbeschreibung oder in den Unterlagen zum Produkt eine gesonderte Herstellergarantie angegeben ist (insbesondere für Produkte der Marke „Phönix Germany“ ), gelten deren zusätzliche Bedingungen .
Für Produkte, bei denen keine Herstellergarantie angegeben ist (zB „Nj The right choice“ ), gilt ausschließlich diese Garantieerklärung der Phönix Handels GmbH neben Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
§ 5 Garantierte Beschaffenheit und Garantiedauer
(1) Die Phönix Handels GmbH übernimmt für die gemäß § 3 der Gasland24 Langzeitgarantie erfassten Artikel eine Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB darauf, dass der jeweilige Artikel bei sachgemäßem Gebrauch frei von Material- und Herstellungsfehlern bleibt, die seine Funktion mehr als nur unerheblich beeinträchtigen.
(2) Die Gasland24 Langzeitgarantie im engeren Sinne erstreckt sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten , der sich unmittelbar an einen Zeitraum von 24 Monaten ab Rechnungsdatum anschließt (drittes Jahr nach Rechnungsdatum).
(3) Wird die Option „Gasland24 Langzeitgarantie 36 Monate“ im Bestellvorgang kostenpflichtig abgeschlossen und auf der Rechnung ausgewiesen, ergibt sich – zusammen mit Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten und etwaigen gesondert bestehenden Herstellergarantien – ein insgesamt bis zu 36 Monate ab Rechnungsdatum umfassender, garantierter Funktionszeitraum .
(4) Ohne Abschluss der Garantieoption besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen nach den §§ 6 ff. dieser Bedingungen; Es verbleibt dann ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte und ggf. Es bestehen Herstellergarantien.
§ 6 Garantieleistungen im dritten Jahr (Monat 25–36)
(1) Tritt im Zeitraum vom Ablauf von 24 Monaten bis zum Ablauf von 36 Monaten ab Rechnungsdatum ein Mangel auf, der unter diese Garantiebestimmungen fällt und nicht nach § 8 ausgeschlossen ist, liegt ein Garantiefall im Rahmen der Gasland24 Langzeitgarantie vor.
(2) Im dritten Jahr wird die Phönix Handels GmbH vorrangig versuchen, den Artikel zu reparieren .
(3) Ist eine Reparatur nicht möglich oder nach unserer zumutbaren wirtschaftlichen Einschätzung nicht sinnvoll , kann die Phönix Handels GmbH nach eigener Wahl
- Einen gleichwertigen Ersatzartikel (neu oder generalüberholt) liefern oder
- einen finanziellen Ausgleich Absatz gemäß 4.
(4) Ist auch die Lieferung eines Ersatzartikels nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, gewähren wir einen finanziellen Ausgleich :
- Im dritten Jahr kann der finanzielle Ausgleich bis zu 70 % des tatsächlich gezahlten Kaufpreises betragen.
- Der konkrete Betrag wird unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und bisheriger Nutzung des Artikels festgelegt.
(5) Der finanzielle Ausgleich erfolgt Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des mangelhaften Artikels an die Phönix Handels GmbH.
(6) Durch eine erbrachte Garantieleistung (Reparatur, Ersatzlieferung oder finanzieller Ausgleich) beginnt die Garantiezeit nicht neu und wird auch nicht verlängert.
§ 7 Garantieleistungen innerhalb der ersten 24 Monate
(1) Innerhalb der ersten 24 Monate ab Rechnungsdatum kannst du jederzeit deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber der Phönix Handels GmbH als Verkäufer geltend machen.
(2) Soweit in der Produktbeschreibung eine zusätzliche Herstellergarantie erwähnt wird (insbesondere für Produkte der Marke „Phönix Germany“ ), gelten die dort genannten Bedingungen ergänzt .
(3) Unabhängig davon steht es der Phönix Handels GmbH frei, im Rahmen dieser freiwilligen Garantieleistungen nach Maßgabe der vorliegenden Bedingungen auch innerhalb der ersten 24 Monate zu erbringen; Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nur im Rahmen
- der gesetzlichen Gewährleistungsrechte und
- Etwaig ausdrücklich zugesagte Herstellergarantien.
§ 8 Von der Garantie ausgeschlossene Artikel und Schäden
(1) Von den vorstehenden Garantien ausgeschlossen sind insbesondere:
- Verbrauchs- und Verschleißteile , zB Dichtungen, Filter, Zündkerzen, Düsen, Leuchtmittel, Batterien, Akkus, Glas- und Kunststoffabdeckungen sowie ähnliche Teile, deren Abnutzung dem gewöhnlichen Gebrauch entspricht,
- Zubehör, Ersatzteile und Gratiszugaben , soweit sie nicht ausdrücklich als garantiefähig gekennzeichnet sind.
(2) Ebenfalls nicht unter die Garantie fallen Mängel oder Schäden, die verursacht wurden durch:
- unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung ,
- Nichtbeachtung von Montage-, Installations-, Bedienungs- oder Pflegehinweisen ,
- mechanische Schäden (z. B. Sturzschäden, Schlag- oder Bruchschäden),
- äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, Feuchtigkeit, Korrosion, Verschmutzung, Verschmutzungen im Gasbereich, Überspannung, Blitzschlag, anomale Umweltbedingungen oder höhere Gewalt,
- Eigenmächtige Reparaturen, Umbauten oder sonstige Eingriffe durch nicht autorisierte Personen,
- Betrieb mit ungeeigneten Brennstoffen, Gasen oder Betriebsmitteln ,
- gewerbliche oder sonst nicht haushaltsübliche Nutzung , sofern der Artikel nicht ausdrücklich dafür vorgesehen ist,
- Softwarefehler, Viren, Datenverlust sowie die Wiederherstellung von Software oder Daten.
(3) Normale, dem üblichen Gebrauch entsprechende Abnutzungserscheinungen stellen keinen Gewährleistungsfall dar.
(4) Stellt sich im Zuge der Prüfung heraus, dass kein Garantiefall vorliegt (insbesondere aufgrund eines Ausschlussgrundes nach diesem § 8), ist die Phönix Handels GmbH berechtigt, die Transport-, Prüf- und Rücksendekosten in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.
§ 9 Geltendmachung der Garantie
(1) Ein Garantiefall ist unverzüglich nach Entdeckung des Mangels innerhalb der jeweiligen Garantiedauer anzuzeigen.
(2) Die Meldung eines Garantiefalls kann unter folgenden Kontaktdaten erfolgen:
Telefon: +49 (030) 98331775
E-Mail: info@gasland24.de
(3) Für eine zügige Bearbeitung halten Sie bitte folgende Informationen bereit:
- Name und Kontaktdaten
- Rechnungsnummer / Bestellnummer
- Artikelbezeichnung und ggf. Seriennummer
- Genaue Beschreibung des Mangels
- aussagekräftige Fotos oder Videos (falls möglich)
(4) Nach Eingang Ihrer Meldung teilen wir Ihnen das weitere Vorgehen mit, insbesondere:
- ob der Artikel eingesendet, abgeholt oder vor Ort durch einen Servicepartner geprüft wird,
- und welches Verfahren (Reparatur, Ersatzlieferung oder ggf. finanzieller Ausgleich) im Einzelfall vorgesehen ist.
(5) Im anerkannten Garantiefall übernimmt die Phönix Handels GmbH die angemessenen Transportkosten für Einsendung/Abholung und Rücksendung/Ersatzlieferung innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs gemäß § 3.
(6) Liegt kein Garantiefall vor, können Transport- und Prüfkosten in angemessener Höhe berechnet werden.
§ 10 Nichtübertragbarkeit
Die in dieser Erklärung beschriebenen Garantien sind nicht übertragbar und gelten ausschließlich für den Erstkäufer , der den Artikel über den Online-Shop von Gasland24 erworben hat.
Bei Weiterverkauf des Artikels gehen die Garantien nicht automatisch auf den Erwerber über.
§ 11 Verhältnis zu etwaigen Herstellergarantien anderer Hersteller
(1) Für bestimmte Produkte können zusätzlich Herstellergarantien anderer Hersteller bestehen. In diesem Fall ist der im jeweiligen Garantieversprechen genannte Hersteller-Garantiegeber dieser separate Herstellergarantie.
(2) Solche Herstellergarantien bestehen unabhängig von der vorliegenden Garantieerklärung der Phönix Handels GmbH und Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
(3) Ansprüche aus einer Herstellergarantie sind direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.
§ 12 Anwendbares Recht
Für diese Garantieerklärung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland .
Zwingende, für Verbraucher am Wohnsitz innerhalb der EU günstige Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.