Garantiebedingungen
Garantiebedingungen der Phönix Handels GmbH – Langzeitgarantie 36 Monate
§ 1 Garantiegeber
Der Garantiegeber der nachfolgenden Langzeitgarantie ist die
Die Phönix Handels GmbH
handelt unter der Bezeichnung „Gasland24“
Ahrensfelder Chaussee 150A
12689 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 98331775
E-Mail: info@gasland24.de
§ 2 Verhältnis zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten
(1) Die nachfolgende Langzeitgarantie ist eine freiwillige, zusätzliche Leistung der Phönix Handels GmbH.
(2) Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln , insbesondere Ihre gesetzlichen Rechte gegenüber uns als Verkäufer, bleiben hiervon unberührt . Die Inanspruchnahme dieser Rechte ist für Sie unentgeltlich .
(3) Die Langzeitgarantie schränkt Ihre gesetzlichen Rechte nicht ein und ersetzt diese nicht.
§ 3 Anwendungsbereich
(1) Diese Garantiebedingungen gelten für Produkte, die in unserem Online-Shop ausdrücklich mit „36 Monate Langzeitgarantie“ gekennzeichnet sind und bei denen Sie im Bestellvorgang die entsprechende Garantieoption kostenpflichtig ausgewählt haben.
(2) Die gebuchte Garantieoption wird auf der Rechnung oder Bestellbestätigung ausdrücklich ausgewiesen.
(3) Wird keine Garantieoption ausgewählt, bestehen keine Ansprüche aus der nachstehenden Langzeitgarantie; Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.
(4) Die Garantie gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als Originalkäufer der Ware, die den Artikel zu privaten Zwecken erwerben.
(5) Die Garantie gilt für entsprechende Produkte unabhängig davon, ob sie unter der Marke „Phönix Germany“ oder unter einer anderen Marke angeboten werden. In allen Fällen ist Garantiegeber die Phönix Handels GmbH .
(6) Räumlicher Geltungsbereich der Garantie ist die Europäische Union , beschränkt auf einige Mitgliedstaaten, in die Gasland24 eine Lieferung verkauft und in die der jeweiligen Artikel geliefert wurde.
(7) Garantiefähig sind nur Neuwaren , die über den Online-Shop von Gasland24 erworben wurden.
§ 4 Begriff und Dauer der Langzeitgarantie
(1) Die Bezeichnung „36 Monate Langzeitgarantie“ bedeutet, dass die Phönix Handels GmbH für den entsprechend gekennzeichneten Artikel – zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten – einen Garantieschutz von insgesamt bis zu 36 Monaten ab Rechnungsdatum bietet, sofern die Garantieoption wirksam abgeschlossen wurde.
(2) Die Langzeitgarantie im engeren Sinne erstreckt sich auf den Zeitraum vom Ablauf von 24 Monaten bis zum Ablauf von 36 Monaten ab Rechnungsdatum („drittes Jahr“).
§ 5 Garantierte Beschaffenheit
Die Phönix Handels GmbH übernimmt für die nach diesen Bedingungen erfassten Artikel eine Haltbarkeitsgarantie darauf, dass der jeweilige Artikel bei bestimmungsgemäßem und privatem Gebrauch während der Garantiedauer frei von Material- und Herstellungsfehlern bleibt.
Die Garantie erfasst nur solche Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen.
Nicht erfasst sind insbesondere Schäden oder Mängel, die auf Verschleiß, unsachgemäße Verwendung, äußere Einflüsse oder sonstige in § 8 genannte Ausschlussgründe zurückzuführen sind.
§ 6 Garantieleistungen im dritten Jahr
(1) Tritt im Zeitraum vom Ablauf von 24 Monaten bis zum Ablauf von 36 Monaten ab Rechnungsdatum ein Mangel auf, der unter diese Garantiebedingungen fällt und nicht nach § 8 ausgeschlossen ist, liegt ein Garantiefall vor.
(2) Im Garantiefall wird die Phönix Handels GmbH vorrangig versuchen, den Artikel zu reparieren .
(3) Ist eine Reparatur nicht möglich oder nach unserer zumutbaren wirtschaftlichen Einschätzung nicht sinnvoll, kann die Phönix Handels GmbH nach eigener Wahl
- Einen gleichwertigen Ersatzartikel (neu oder generalüberholt) liefern oder
- einen finanziellen Ausgleich Absatz gemäß 4.
(4) Ist auch die Lieferung eines Ersatzartikels nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, gewähren wir einen finanziellen Ausgleich. Im dritten Jahr ist dieser auf maximal 70 % des tatsächlich gezahlten Kaufpreises begrenzt. Der konkrete Betrag wird unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und bisheriger Nutzung des Artikels festgelegt.
(5) Der finanzielle Ausgleich erfolgt Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des mangelhaften Artikels.
(6) Nach Erfüllung der Garantieleistung beginnt die Garantiezeit nicht erneut .
§ 7 Verfahren zur Geltendmachung der Garantie
(1) Ein Garantiefall ist unverzüglich nach Entdeckung des Mangels innerhalb der Garantiedauer anzuzeigen.
(2) Die Geltendmachung erfolgt über:
Telefon: +49 (0)30 98331775
E-Mail: info@gasland24.de
(3) Bitte halten Sie folgende Angaben bereit:
- Name und Kontaktdaten
- Bestellnummer / Rechnungsnummer
- Artikelbezeichnung
- (Serie)
- Beschreibung des Mangels
- wenn möglich aussagekräftige Fotos oder Videos
(4) Nach Eingang Ihrer Meldung teilen wir Ihnen das weitere Vorgehen mit. Je nach Produkt und Mangel erfolgt die Garantieleistung durch Einsendung, Abholung, Reparatur vor Ort, Ersatzlieferung oder finanziellen Ausgleich.
(5) Im anerkannten Garantiefall übernehmen wir die angemessenen Transportkosten innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs.
(6) Liegt kein Gewährleistungsfall vor, insbesondere aufgrund eines Ausschlussgrundes nach § 8, können wir die angemessenen Transport-, Prüf- und Rücksendekosten berechnen.
§ 8 Ausschlüsse
Von der Garantie sind insbesondere ausgeschlossen:
- Verbrauchs- und Verschleißteile , z. B. Dichtungen, Filter, Zündteile, Düsen, Leuchtmittel, Batterien, Akkus sowie ähnliche Teile, deren Abnutzung dem gewöhnlichen Gebrauch entspricht
- Zubehör, Ersatzteile und Gratiszugaben , sofern sie nicht ausdrücklich als von der Garantie umfasst gekennzeichnet sind
- Schäden durch unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung
- Schäden durch Nichtbeachtung von Montage-, Installations-, Bedienungs- oder Pflegehinweisen
- mechanische Beschädigungen , insbesondere Sturz-, Schlag- oder Bruchschäden
- Schäden durch äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, Feuchtigkeit, Korrosion, Überspannung, Blitzschlag, außergewöhnliche Umweltbedingungen oder höhere Gewalt
- Schäden durch eigenmächtige Reparaturen, Umbauten oder sonstige Eingriffe nicht autorisierter Personen
- Schäden durch Betrieb mit ungeeigneten Brennstoffen, Gasen oder Betriebsmitteln
- gewerbliche oder sonst nicht haushaltsübliche Nutzung
- Softwarefehler, Datenverlust und Viren , soweit einschlägig
Normale Nutzungserscheinungen stellen keinen Garantiefall dar.
§ 9 Nichtübertragbarkeit
(1) Die Garantie ist nicht übertragbar und gilt ausschließlich für den Erstkäufer , der den Artikel über den Online-Shop von Gasland24 erworben und die Garantieoption gebucht hat.
(2) Bei Weiterverkauf, Verschenkung oder sonstiger Weitergabe des Artikels gehen die Rechte aus dieser Garantie nicht auf den Erwerber oder sonstige Dritte über.
(3) Zur Inanspruchnahme der Garantie ist das Verlangen des Nachweises des ursprünglichen Kaufs sowie der Buchung der Garantieoption, insbesondere durch Rechnung oder Bestellbestätigung, vorzulegen.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland . Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, die Sie in Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben davon unberührt.